Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) kooperatives Modell - SGB III


Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Start in eine geeignete Berufsausbildung und begleitet sie ggf. bis zu deren Abschluss. Die praktische Ausbildung findet in ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieben statt.

Das Bildungswerk als Ausbildender akquiriert diese Betriebe, bietet Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.

 

Leistungen
 

  • Suche eines geeigneten Kooperationsbetriebs
  • Organisatorische Gesamtverantwortung und Koordination der Ausbildungsinhalte
  • Begleitung und Unterstützung in den Lernorten Betrieb und Berufsschule
  • Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen zum Aufarbeiten des Berufsschulstoffes und vorhandener Wissenslücken
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Beratung und Unterstützung bei beruflichen und persönlichen Problemen
  • Training sozialer und methodischer Kompetenzen
  • Freizeitpädagogische Angebote

 

Projektziel
 

  • Aufnahme bzw. Fortsetzung sowie erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung
  • Idealerweise Wechsel in eine betriebliche Ausbildung nach dem 1. oder 2. Ausbildungsjahr

Zielgruppe
Sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen, die eine Berufsausbildung aufnehmen möchten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Teilnahmevoraussetzungen
Zuweisung durch die Agentur für Arbeit bzw. den Träger der Grundsicherung

Beginn
in der Regel zu Beginn des Ausbildungsjahres im Sommer

Dauer
ein Jahr bis maximal zum Ausbildungsende

Finanzierung
Agentur für Arbeit und/oder Träger der Grundsicherung

Wird auch angeboten in
Alsfeld, Bad Homburg v.d.H., Bensheim, Biedenkopf, Diez, Dillenburg, Frankenberg, Frankfurt am Main, Friedberg, Fulda, Groß-Gerau, Hachenburg, Lahnstein, Lauterbach, Limburg, Michelstadt, Montabaur, Wetzlar, Westerburg, Wiesbaden

Quelle: Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft

Fakten
Zielsetzung
Berufsabschluß
Zielgruppe
Sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen, die eine Berufsausbildung aufnehmen möchten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen
Zuweisung durch die Agentur für Arbeit bzw. den Träger der Grundsicherung
Plätze
Dauer
ein Jahr bis maximal zum Ausbildungsende
Das Angebot wahrnehmen
Anfrage bei der Agentur für Arbeit Gießen und dem Jobcenter/Fallmanger
Weitere Informationen zum Anbieter

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